Cteam Netzservice
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Code of Con­duct
Hand­lungs­grund­sät­ze
An­ti­kor­rup­ti­ons­richt­li­nie

Als Dienst­leis­ter für Über­tra­gungs- und Ver­teil­netz­be­trei­ber sowie für öf­fent­li­che Auf­trag­ge­ber und Mo­bil­funk­kon­zer­ne sind wir ver­pflich­tet, die Richt­li­ni­en un­se­rer Kun­den zu er­fül­len. Die Com­p­li­an­ce-An­for­de­run­gen un­se­rer Kun­den spie­len eine sehr wich­ti­ge Rolle auch für un­se­ren Ar­beits­all­tag. Das be­deu­tet für uns, dass wir einen Ver­hal­tens­ko­dex (= Code of Con­duct) für die Cteam-Grup­pe erstellt haben, der die „Wer­te-Vi­si­ten­kar­te“ der Cteam-Grup­pe dar­stellt.

Code of Con­duct an­se­hen

Für viele Re­geln und Werte gilt, dass sie bei der Cteam-Grup­pe eine Selbst­ver­ständ­lich­keit darstellen und be­reits so ge­lebt wer­den, sodass der Code of Con­duct eine schrift­li­che Zu­sam­men­fas­sung un­se­res Han­delns ist.

Für uns alle gibt das Re­gel­werk Si­cher­heit, sich im Sinne der Cteam-Grup­pe und den gel­ten­den Vorschriften und Ge­set­zen zu ver­hal­ten.

Kurz­um: Was ist er­laubt und was nicht?
Das An­se­hen der Cteam-Grup­pe bei un­se­ren Kun­den, der Öf­fent­lich­keit und un­se­ren Part­nern ist von ent­schei­den­der Be­deu­tung für den Er­folg des Un­ter­neh­mens. Jeder von uns trägt an sei­nem Platz und mit sei­ner Ar­beit täg­lich zur Au­ßen­wahr­neh­mung der Cteam-Grup­pe bei. Wir wol­len uns als ver­läss­li­chen Part­ner zei­gen.

Gel­tungs­be­reich:
Der Code of Con­duct gilt für alle Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Cteam Netzservice GmbH. Un­se­re Füh­rungs­kräf­te agie­ren als Vor­bil­der. Un­se­re Ge­schäfts­part­ner sind auf­ge­for­dert, sich gleich­falls an diese Prin­zi­pi­en zu hal­ten.
 
Mel­dung von Hin­wei­sen:
In einem Unternehmen, in dem täglich viele Menschen miteinander kommunizieren und interagieren, lassen sich Konflikte, Unregelmäßigkeiten und Meinungsverschiedenheiten nicht immer vermeiden. 

Für Hinweise auf Verstöße gegen unseren Code of Conduct oder die Antikorruptionsrichtlinie ist unser Compliance-Beauftragter, Herr Christian Winkler, unter compliance@cteam-netzservice.de erreichbar.

Manchmal kann es notwendig sein, einen Vermittler zwischen internen oder externen Hinweisgebern und Unternehmen einzuschalten. Auch wenn es nur darum geht, Hemmschwellen für Hinweisgeber abzubauen. In einem solchen Fall können Sie sich an unsere externen und neutralen Ombudspersonen Herrn Rechtsanwalt Felix Weidenbach bzw. Frau Rechtsanwältin Janine Winkler von Baker Tilly wenden. Die Ombudsperson nimmt die Hinweise entgegen und prüft sie. Auf Wunsch gewährleistet sie die vertrauliche Behandlung der Identität des Hinweisgebers. Hinweise können auch anonym abgegeben werden. Die Ombudsperson ist wie folgt erreichbar:

Felix Weidenbach, Rechtsanwalt
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Nymphenburger Straße 3b
80335 München
Telefon: +49 89 55066 – 555
E-Mail: weidenbach.ombudsperson.cteam@bakertilly.de

Darius Stanczyc

Webseite von Fouad Vollmer